Suchthilfezentrum

Sozialpädagogische Familienhilfe

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Sozialpädagogische Familienhilfe

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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe für suchtkranke Elternteile ist gemäß § 31 SGB VIII eine Leistung der Jugendhilfe und wird beim zuständigen Jugendamt beantragt.

Zielgruppen

Familien oder alleinerziehende suchtkranke Mütter oder Väter, die mit ihren Kindern zusammenleben und die

  • ihre Erziehungsaufgaben nicht alleine adäquat bewältigen können,
  • die intensive Unterstützung zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten benötigen,
  • sich in einer Krise befinden,
  • den Wunsch formulieren und die Motivation zeigen, Hilfen anzunehmen und mitzuwirken.

Ziele

  • Stärkung der Erziehungskompetenzen,
  • Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen,
  • Erarbeiten von Alltagsstrukturen und Regeln,
  • Weiteres Zusammenleben als Familie,
  • Bearbeitung der mit der Suchterkrankung einhergehenden Belastungen mit der Familie,
  • Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung und der Teilhabemöglichkeiten,
  • Bewältigung von Rückfallgefährdung und Rückfallsituationen.

Das Angebot richtet sich an das ganze Familiensystem. Die Schaffung einer dem Kindeswohl zuträglichen Atmosphäre innerhalb der Familie und die Stabilisierung der elterlichen Erziehungsfähigkeit insbesondere unter dem Aspekt der besonderen Belastungen suchtkranker Eltern und deren Kinder stehen im Fokus unserer Arbeit.

Die Arbeit beinhaltet die Kooperation mit Menschen und Institutionen aus dem sozialen Nahraum wie weitere Familienangehörige, Schulen, Kitas, Ämter, Suchthilfeeinrichtungen.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns.

 
 
 
 
 
 
 
„Hilfen aus einer Hand“

„Hilfen aus einer Hand“ der Suchthilfe Wetzlar e.V. ist ein ambulantes Angebot zur Unterstützung von Familien, in denen ein oder beide Elternteile von einer Suchterkrankung betroffen sind, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben und sich in sehr schwierigen Lebenslagen befinden.

Die Eltern werden

  • über ambulante Eingliederungshilfe/ Betreutes Wohnen nach §113 SGB IX sowie
  • über die sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
    unterstützt.

Das Angebot ist darauf ausgerichtet, die Teilhabe an der Gesellschaft für alle Familienmitglieder zu erhalten und zu erweitern. „Hilfen aus einer Hand“ dient dem Erhalt der Familie und ist systemisch ausgerichtet. Das gesamte Familiensystem sowie die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote im Sozialraum werden mit einbezogen.

Vorteile des Konzeptes „Hilfen aus einer Hand“:

  • Die aufsuchende Arbeit findet grundsätzlich durch 2 Fachkräfte statt.
  • Kurzfristige Absprachen zwischen den Mitarbeiter*innen der verschiedenen Unterstützungsangebote sind aufgrund der kurzen Dienstwege gewährleistet, somit ist eine zeitnahe und fachgerechte Reaktion bei Rückfälligkeit, Krisen und Belastungssituationen in der Familie möglich.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns.
 
 
 
 
 
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