Nachsorge

In der Nachsorge werden die in der stationären Rehabilitation erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen erprobt und weiter gefestigt, so dass rückfallgefährdende Situationen und Krisen angemessen bewältigt werden können. Mit der Unterstützung im Gruppensetting können Risikosituationen im Vorfeld besprochen und alternative Verhaltensweisen erarbeitet werden. Die Erfahrung zeigt, dass der regelmäßige Austausch mit Betroffenen im geschützten Rahmen stabilisierend auf die Abstinenz wirkt.

Voraussetzungen für die Nachsorge sind

  • eine abgeschlossene stationäre Rehabilitationsmaßnahme.
  • Die Nachsorge wird während der stationären Maßnahme beantragt und muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der stationären Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden.

Die Nachsorgebehandlung findet im Rahmen von wöchentlichen Gruppengesprächen statt. Ergänzend werden Einzelgespräche angeboten. Die Nachsorge dauert in der Regel 6 bis 12 Monate.

Ergänzend stehen die verschiedenen Kooperationsangebote des Suchthilfezentrums Wetzlar zur sozialen und beruflichen Integration zur Verfügung.
 
 
 
 
 
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