Suchthilfezentrum

EGH – Betreutes Wohnen

Suchthilfezentrum

EGH – Betreutes Wohnen

previous arrow
next arrow

EGH – Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen
mit Abhängigkeitsproblematik

Wir sind ein ambulanter aufsuchender Dienst, der Menschen mit einer Suchterkrankung und ggfs. komorbiden psychischen und körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen im Hinblick auf eine eigenständige Lebensführung unterstützt und fördert. Das Betreuungsangebot findet als Betreutes Einzelwohnen (§ 99 SGB IX und §§ 113 ff SGB IX) in Form aufsuchender Arbeit mit unterschiedlichem Intensitätsgrad statt.

Die betroffenen Menschen können in der eigenen Wohnung weiterleben und ein höchst mögliches Maß an Selbstständigkeit bewahren. Das Betreute Wohnen eröffnet und/oder erhält eine eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die sozialpädagogische Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und orientiert sich an den Ressourcen und vereinbarten Zielen. Wir bieten Unterstützung, Beratung und intensive Begleitung in allen Lebensbereichen an.

Vorwiegend unterstützen wir bei der

  • Bearbeitung und Bewältigung der Folgen der Abhängigkeitsproblematik,
  • Klärung und Absicherung der materiellen Situation,
  • Absicherung der Wohnsituation,
  • Verbesserung der körperlichen Gesundheit,
  • Entwicklung und Verbesserung der beruflichen und sozialen Teilhabe,
  • Stärkung der persönlichen Entwicklung,
  • Klärung familiärer Probleme,
  • Vermittlung in andere ambulante und stationäre Maßnahmen bei Bedarf.

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Betreute Einzelwohnen sind

  • Volljährigkeit,
  • eigener Haushalt,
  • Bereitschaft zur Betreuung in der eigenen Wohnung,
  • aktive Mitarbeit zum Erreichen der vereinbarten Ziele,
  • Kooperationsbereitschaft mit anderen Hilfeeinrichtungen,
  • Vorliegen einer drohenden oder vorliegenden Suchterkrankung.

Aktuell stehen ca. 75 Plätze zur Verfügung. Das Betreute Wohnen ist ein Baustein im Gemeindepsychiatrischen Verbund im Lahn-Dill-Kreis (GpV).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte gerne an uns.

 
 
 
 
 
 
 
Betreutes Wohnen für junge volljährige Menschen mit Abhängigkeitsproblematik

Ambulante sozialpädagogische Intensivbetreuung von jungen volljährigen Menschen mit Abhängigkeitsproblematik (asi)

Die ambulante sozialpädagogische Intensivbetreuung von jungen volljährigen Menschen mit Abhängigkeitsproblematik (nachfolgend asi) wird gemäß § 41 i.V.m. § 35a SGB VIII in Form aufsuchender Arbeit mit unterschiedlichem, dem jeweiligen Hilfebedarf angepassten Intensitätsgrad durchgeführt.

asi zielt darauf ab, jungen Volljährigen mit Abhängigkeitsproblematik die notwendige Hilfe und Unterstützung zur Überwindung der Abhängigkeitsproblematik anzubieten und zu geben, durch sozialpädagogische Leistungen deren Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und sie zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Unterstützung und Hilfen orientieren sich an den Zielen und Wünschen der Klientel und richten sich nach dem gemeinsam festgestellten Hilfebedarf und den daraus folgenden Zielvereinbarungen.

Sie dient sowohl der Überwindung individueller Beeinträchtigungen als auch gegebener sozialer Benachteiligungen.

Das Betreuungsangebot dient der Stabilisierung der jungen Menschen, der Veränderung und Überwindung der persönlichen Suchtproblematiken. Konkret beinhaltet dies:

  • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Wohnraumbeschaffung, Wohnungseinrichtung, Wohnungssicherung und der allgemeinen Haushaltsführung (Einkauf, Selbstversorgung, Kochen, Wäsche, Wohnungshygiene),
  • Unterstützung bei der Klärung und Sicherung der finanziellen Situation,
  • Beratung und Unterstützung in Gesprächen mit z.B. Jugend- und Sozialhilfeträgern, Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen,
  • Beratung und Unterstützung bei der Einteilung der vorhandenen finanziellen Mittel,
  • motivationale Beratung zur Entwicklung beruflicher Ziele und Unterstützung bei der Umsetzung,
  • Unterstützung in Gesprächen mit Schulen, Ausbildungs- und Arbeitsstätten, Trägern von beruflichen Qualifizierungs- und Reha-Maßnahmen,
  • Beratung und Unterstützung zur Verbesserung des Gesundheitszustands (Behandlung von Suchtfolge- und anderen akuten und chronischen Erkrankungen, inklusive Zahnsanierung),
  • Kooperation mit Ärzt*innen, gesetzlichen Betreuer*innen etc.,
  • Beratung und Unterstützung zum Entwickeln eines persönlich befriedigenden Freizeitverhaltens im eigenen Lebensumfeld,
  • begleitete Freizeitaktivitäten (z.B. Sport, Konzerte, Kino, Theater, Vereine).

Voraussetzungen für die Aufnahme in das ambulant sozialpädagogische Intensivangebot sind

  • die Zugehörigkeit zur Altersgruppe der 18 – 21jährigen jungen Menschen,
  • der gewöhnliche Aufenthalt im Lahn-Dill-Kreis/in der Stadt Wetzlar,
  • die Bewilligung des zuständigen Jugendhilfeträgers.

 
 
 
 
 
zurück

Scroll to Top