Die ambulante sozialpädagogische Intensivbetreuung von jungen volljährigen Menschen mit Abhängigkeitsproblematik (nachfolgend asi) wird gemäß § 41 i.V.m. § 35a SGB VIII in Form aufsuchender Arbeit mit unterschiedlichem, dem jeweiligen Hilfebedarf angepassten Intensitätsgrad durchgeführt.
asi zielt darauf ab, jungen Volljährigen mit Abhängigkeitsproblematik die notwendige Hilfe und Unterstützung zur Überwindung der Abhängigkeitsproblematik anzubieten und zu geben, durch sozialpädagogische Leistungen deren Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und sie zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Unterstützung und Hilfen orientieren sich an den Zielen und Wünschen der Klientel und richten sich nach dem gemeinsam festgestellten Hilfebedarf und den daraus folgenden Zielvereinbarungen. Sie dient sowohl der Überwindung individueller Beeinträchtigungen als auch gegebener sozialer Benachteiligungen.
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