Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen
mit Abhängigkeitsproblematik
Betreutes Wohnen wird gemäß der Rahmenvereinbarung und Zusatzvereinbarung zum Betreuten Wohnen (LWV 2003/2004) durchgeführt. Betreutes Wohnen findet als Betreutes Einzelwohnen in Form Aufsuchender Arbeit mit unterschiedlichem Intensitätsgrad statt. Das „Betreute Wohnen“ ist ein Baustein im Gemeindepsychiatrischen Verbund im Lahn-Dill-Kreis (GpV). Die Suchthilfe Wetzlar e.V. nimmt mit dem Betreuten Wohnen an der Implementation der Integrierten Rehabilitations- und Behandlungsplanung (IBRP) im GpV teil. Aktuell stehen 62 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Betreutes Wohnen für Menschen mit Abhängigkeitsproblematik ist dann indiziert, wenn sie zum Personenkreis derjenigen gehören, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind (§ 53 SGB XII).
Betreuungsangebot
Auseinandersetzung mit der Abhängigkeitsproblematik,
Absicherung der materiellen Situation,
Absicherung der Wohnsituation,
Verbesserung der körperlichen Gesundheit,
Verbesserung der sozialen Lage,
Stärkung der persönlichen Entwicklung,
Klärung familiärer Probleme,
Entwicklung beruflicher Perspektiven,
Vermittlung anderer ambulanter und stationärer Maßnahmen bei Bedarf.
Grundsätzliche Voraussetzungen
für die Betreuung sind
Volljährigkeit,
eigener Haushalt,
Vorstellung in der Hilfeplankonferenz,
Betreuung in der eigenen Wohnung,
aktive Mitarbeit zum Erreichen der vereinbarten Ziele ,
Kooperationsbereitschaft mit anderen Hilfeeinrichtungen.
Die individuellen
Inhalte und Ziele des Betreuten Wohnens werden zwischen
Klient/Klientin und Betreuer/Betreuerin vereinbart.